Die Pendlerpauschale ist insbesondere für Menschen, die jeden Tag eine weite Strecke mit dem Auto zu ihrem Arbeitsplatz zurücklegen, relevant. Seit 2007 wurde die Pendlerpauschale jedoch soweit geändert, dass man die täglichen Fahrten vom Wohnort zur Arbeitsstelle erst ab dem 21. Kilometer absetzen kann. Jetzt soll es neue Verhandlungen geben, in denen entschieden wird, ob das Streichen der Pendlerpauschale rechtmäßig ist.
Viele nutzen gerne die Möglichkeit, welche ihnen die Pendlerpauschale bietet, immerhin kann man die Fahrten zwischen der Wohnung und dem Arbeitsplatz absetzen, was wiederum das zu versteuernde Einkommen mindert. Am 10. September soll das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe mündlich darüber verhandeln, ob man die alte Regelung wieder in Kraft setzen sollte oder ob es bei der jetzigen Regelung bleiben soll.
Fest steht, dass eine Pendlerpauschale zu Gunsten von Autofahrern nach den andauernden Spritkostenerhöhungen das Loch im Geldbeutel vieler Fahrer zumindest wieder etwas stopfen kann. Grund für die Aufnahme der Verhandlungen war eine Sammelklage, welche von der Haufe Mediengruppe organisiert wurde, nachdem sich viele betroffene Pendler beschwert hatten.
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