Durch das Urteil (Az: VIII ZR 251/06) des Bundesgerichtshofs vom Mittwoch (17.10.2007) werden Gebrauchtwagenkäufer vor einem Verlust der Garantieansprüchen gestärkt
Der BGH erklärte eine Vertragsklausel für unwirksam, nachdem ein Garantieanspruch für Mängel an einen
Gebrauchtwagen entfallen sollte, wenn der Kunde bestimmte Wartungsintervalle nicht einhält. Eine solche Klausel benachteiligt den Kunden laut BGH, weil der Kunde auch dann keinen Anspruch hat, wenn der Mangel nichts mit der Wartung zu tun hat.
Wie schon zuvor das Landgericht im bayerischen Ansbach, erklärte der Bundesgerichtshof den Garantieausschluss für unwirksam.