Wer an Stellen parkt, wo ein Parkverbot aufgestellt ist, keine Parkuhr in sein Auto legt oder die angegebene Parkzeit überschreitet, wird nicht selten abgeschleppt und zusätzlich mit einem Bußgeld belastet. Doch nicht alles muss man sich gefallen lassen.
Abschleppdienste, die zu einem Auto gerufen werden, möchten Ihr Auto nach Möglichkeit mitnehmen, bevor Sie selbst erscheinen - denn dann, wenn sie das Auto aufgeladen haben und der Kfz-Besitzer erscheint, müssen sie das Auto wieder ausladen und bekommen weniger Geld. Eine Leerfahrt muss man in einem solchen Fall zwar trotzdem bezahlen, doch diese ist um einiges günstiger als eine komplette Abschleppung.
Einige Fälle werden auch zu Gunsten von Falschparkern entschieden. So gab es kürzlich einen Fall, bei dem eine Frau abgeschleppt wurde, weil sie auf einem Supermarkt-Parkplatz die zulässige Parkzeit überschritten hatte. Sie sollte 250 Euro für das Abschleppen bezahlen – und klagte. Der Richter gab ihr Recht, dass 250 Euro zu viel sind und sagte, dass 120 Euro für das Abschleppen und 10 Euro pro Tag für das Verwahren des Fahrzeuges ausreichen.
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